Von Admin
Veröffentlicht am 2025-03-18 14:07:59
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Verkaufs- und Zahlungsbedingungen der Deniz Baustoffe GmbH
1. Allgemeines
Diese Verkaufs- und Zahlungsbedingungen sind für alle unsere geschäftlichen Beziehungen,
Verkäufe und sonstigen Rechtsgeschäfte verbindlich. Abweichenden Einkaufsbedingungen des
Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Abmachungen, die von diesen Verkaufs- und
Zahlungsbedingungen abweichen, müssen von uns schriftlich bestätigt werden, andernfalls sind sie
ungültig.
2. Angebot
Unsere Angebote sind hinsichtlich der Preise, Mengen, Lieferfristen und Liefermöglichkeit
freibleibend. Zwischenverkauf sowie richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung bleiben
vorbehalten. Erfolgt die Lieferung später als 2 Monate nach Vertragsabschluss, sind wir berechtigt,
den vereinbarten Preis zu erhöhen, sofern zwischen Vertragsabschluss und Lieferung die geltenden
Preise unserer Lieferanten oder sonstige auf unserer Ware liegenden Kosten (einschließlich
öffentlicher Lasten) steigen. Die Preiserhöhung wird wirksam, sobald wir sie dem Besteller
schriftlich mitgeteilt haben. Die zu unserem Angebot gehörenden Unterlagen und Angaben sowie
sonstige Verkaufsunterlagen sind, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind, nur
als annähernd maßgebend zu bewerten. Das gleiche gilt für Angaben der Herstellerwerke. Modelle
und Zeichnungen verbleiben in unserem Eigentum.
3. Auftragsbestätigung
Aufträge, Abreden, Beschaffenheitsangaben und -garantien u. Ä. bedürfen zur Erlangung einer
Rechtswirksamkeit unserer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung. Eine Beschaffenheitsgarantie
wird von uns nur im Ausnahmefall übernommen und muss ausdrücklich als solche bezeichnet sein.
Bestellungen werden mit Zugang unserer Auftragsbestätigung oder durch unsere Lieferung
verbindlich. Beanstandungen von Bestätigungen sind unverzüglich, spätestens innerhalb einer
Woche, schriftlich geltend zu machen.
4. Lieferung
4.1 Allgemeines
Die Lieferung erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Spätestens mit der Verladung der Ware
auf das Transportmittel geht das Gefahrenrisiko auf den Kunden über. Nicht angenommene Ware
lagert auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Teillieferungen sind zulässig; sie gelten als
selbständige Lieferungen. Die Wahl des Transportweges und der Transportmittel bleibt uns
ausdrücklich vorbehalten.
Eine Lieferung frei oder unfrei an eine Baustelle, ein Lager oder einen anderen vom Kunden
benannten Ort beinhaltet die Anlieferung ohne Abladen unter der Voraussetzung einer mit
schwerem Lastzug befahrbaren öffentlichen Straße. Verlässt das Lieferfahrzeug auf Anweisung des
Kunden die öffentliche Straße, so haftet dieser für auftretende Schäden. Insoweit eigenes oder
fremdes Personal bei der Entladung behilflich ist, geschieht dies grundsätzlich auf Risiko des
Kunden. Das Abladen hat unverzüglich und sachgemäß durch den Kunden zu erfolgen.
4.2 Liefertermine und Lieferfristen
Angaben über die Lieferzeit sind freibleibend. Angegebene Liefertermine sind keine Fixtermine.
Lieferfristen gelten vorbehaltlich ordnungsgemäßer und rechtzeitiger Selbstbelieferung. Wir sind an
Lieferfristen nicht gebunden, sofern wir selbst nicht rechtzeitig oder vollständig beliefert werden
und wir dies unverzüglich angezeigt haben. Unvorhersehbare außergewöhnliche Ereignisse wie
Arbeitskämpfe, hoheitliche Maßnahmen, Verkehrsstörungen oder sonstige Fälle höherer Gewalt
befreien uns für die Dauer der Auswirkungen oder im Falle der Unmöglichkeit in vollem Umfang
von der Lieferpflicht.
5. Mängelrügen und Mängelhaftung
Offensichtliche Mängel sind uns unverzüglich, spätestens jedoch 10 Tage nach Lieferung, in jedem
Fall aber vor Einbau oder Verarbeitung, schriftlich anzuzeigen. Aus dem Lieferschein ersichtliche
Abweichungen der gelieferten von der bestellten Menge oder Art der Lieferung sind offensichtliche
Mängel.
6. Gewährleistung
Waren, die sich infolge eines zeitlich vor dem Zeitpunkt des konkreten Gefahrüberganges
eingetretenen Umstandes als unbrauchbar oder in ihrer Gebrauchsfähigkeit als nicht unerheblich
beeinträchtigt herausstellen, begründen unter Ausübung billigen Ermessens für uns die Wahl
zwischen einer unentgeltlichen Nachbesserung und einer Neulieferung.
7. Eigentumsvorbehalt
Unsere Lieferungen erfolgen ausschließlich unter der Bedingung des verlängerten und erweiterten
Eigentumsvorbehalts. Das Eigentum an der gelieferten Ware geht erst dann auf den Kunden über,
wenn er seine im Zusammenhang mit der Lieferung bestehenden Verbindlichkeiten uns gegenüber
erfüllt hat.
8. Zahlungsbedingungen
Unsere Rechnungen sind sofort fällig, wenn nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart
wird. Erfolgt Zahlung nicht innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum, tritt Verzug ein.
9. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Köln. Wir sind berechtigt, unseren Kunden nach unserer Wahl auch an dessen
allgemeinen Gerichtsstand oder am Sitz unserer Niederlassung, von der aus der Vertrag
geschlossen wurde, zu verklagen.
Deniz Baustoffe GmbH
Hoppe 3
45549 Sprockhövel
Deutschland
Geschäftsführer: Yusuf Deniz
Telefon: +49 2339 127 53 06
E-Mail: info@denizbaustoffe.de
E-Mail für Bestellungen: bestellungen@denizbaupro.de
Webseite: www.denizbaupro.de
Handelsregister: Amtsgericht Köln, HRB 109680
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE356757340
Stand: 02.2025